Vertragsrecht

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Vertragsrecht

Unter Vertragsrecht  verstehen sich die Rechtsnormen, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Dies betrifft sowohl Verträge zwischen Unternehmern oder zwischen Privatpersonen als auch solche Verträge, an denen je ein Unternehmer und eine Privatperson (Verbraucher) beteiligt sind.

In diesem Rechtsgebiet unterstützen wir Sie gerne und sind beispielsweise behilflich bei den Fragen:

  • Wie kommt ein Vertrag zu Stande?
  • Welche Formvorschriften muss ich beachten?
  • Welche Rechte und Pflichten sind im Vertrag geregelt?
  • Enthält mein Vertrag unwirksame Klauseln?
  • Wie kann ich mich vom Vertrag lösen?

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zu bestehenden Verträgen und/ oder helfen Ihnen bei der Neuerstellung.

 

In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig: