Ordnungswidrigkeiten
Auch wenn die Ordnungswidrigkeiten vor dem Gesetz nur als geringfügige Verletzung von Rechtsregeln qualifiziert wird, können die Folgen erhebliche Einschränkungen für Sie bedeuten. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und betrauen Sie uns schon im Vorfeld, noch bevor der Bußgeldbescheid kommt, mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich in diesem Feld insbesondere auf die nachfolgenden Bereiche:
- Alkohol im Straßenverkehr
- Alkoholtest, Blutentnahme und Blutalkoholkonzentration
- Alkoholbedingte Fahrunsicherheit
- Verminderte Schuldfähigkeit/ Schuldunfähigkeit in Folge des Alkoholgenusses und die damit einhergehenden Konsequenzen
- Die Promille-Grenzen
- Konsequenzen beim Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- oder /und Drogeneinfluss
- Entziehung der Fahrerlaubnis/Fahrverbot
- Vorläufige Sicherstellung des Führerscheines durch die Polizei, die Folgen und ihre Rechte
- Medizinisch psychologische Gutachten (MPU), deren Kriterien u. einhergehende Rechtsfragen
- Unfallrekonstruktion, in Zusammenarbeit mit Sachverständigen
- Überhöhte Geschwindigkeit und die bußgeldrechtl. Sanktionen
- Rotlichtverstöße qualifizierte oder einfache Rotlichtverstöße
- Auto und Handy
In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig:
Jens Goymann
Fachanwalt Strafrecht und Verkehrsrecht
Weitere Schwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeiten, Vertragsrecht