Kaufrecht
Das Kaufrecht ist eine gesetzliche Ausprägung des Vertragsrechtes. Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, den Kaufgegenstand an den Erwerber mängelfrei zu übergeben und ihm das Eigentum zu verschaffen. Der Käufer hingegen verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises.
Im Kaufrecht geht es also unter anderem um die
- Geltendmachung des Kaufpreises
- Herausgabe und Eigentumsverschaffung des Kaufgegenstandes
Nicht immer läuft es aber in der Abwicklung so reibungslos. Daher umfasst das Kaufrecht auch die
- Durchsetzung und/oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Falle von Mängeln und Defekten
- Rückabwicklung von Verträgen, etwa nach Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf
In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig:
Jens Goymann
Fachanwalt Strafrecht und Verkehrsrecht Weitere Schwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeiten, Vertragsrecht
Sonja Neuberger
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Weitere Schwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Mietrecht, Reiserecht, Vertragsrecht