Mietrecht
In diesem Rechtsgebiet geht es um die gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung von Sachen gegen Entgelt. Das Mietrecht umfasst jedoch nicht nur die Überlassung von Wohn- um Gewerberaum, auch der Bereich der Miete sog. Mobilien, z.B. Kfz-Miete u.ä. ist dem Rechtsgebiet des Mietrechts zuzuordnen.
Wir unterstützen Sie gerne als Vermieter oder Mieter, insbesondere bei
- Erstellen von Miet-/Pachtverträgen (Wohn- und Gewerbemietrecht)
- Mieterhöhungen und deren Durchsetzung
- Beendigung v. Mietverhältnissen (Kündigungsmöglichkeiten)
- Vollstreckung des Räumungstitels mit Zahlungstitel
- Schönheitsreparaturen
- Mietsicherheit, Rückzahlung der Mietkaution, Abrechnung u. Klage
- Mahnverfahren und Klage auf rückständigen Mietzins
- Erbfall und Mietrecht
In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig:
Sonja Neuberger
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Weitere Schwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Mietrecht, Reiserecht, Vertragsrecht