Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht setzt sich aus Vorschriften des öffentlichen- und des Privatrechts zusammen. In diesem Bereich sind wir für Sie insbesondere in der Verkehrsunfallschadensregulierung tätig. Wir übernehmen die professionelle Abwicklung der Schadensregulierung und konsequente Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Unfallgegnern und beteiligten Versicherungsgesellschaften.
Hierzu gehört auszugsweise
- umgehende Kontaktaufnahme mit den beteiligten Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) einschließlich Beschaffung der behördlichen Akten
- umgehende Kontaktaufnahme mit den gegnerischen Versicherungen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Bereich Sach- und Personenschaden
- Schadensabwicklung mit den im Einzelnen beteiligten Unternehmungen (Reparatur-, Mietwagenunternehmen und Sachverständige) und Gutachtern, Ärzten, Kliniken einschließlich Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Führung von Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich mit den Schadensregulierern der beteiligten Haftpflichtversicherern
- Durchsetzung zurückgewiesener Ansprüche durch gerichtliche Geltendmachung
In diesem Rechtsgebiet für Sie als Ansprechpartner tätig:
Jens Goymann
Fachanwalt Strafrecht und Verkehrsrecht
Weitere Schwerpunkte: Allgemeines Zivilrecht, Fahrerlaubnisrecht, Ordnungswidrigkeiten, Vertragsrecht